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Nach §§37 Abs.4, 106a SGB XI ist die Durchführung des Beratungseinsatzes gegenüber der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen zu bestätigen.
Die Übermittlung der beim Beratungseinsatz gemachten Feststellungen an die Pflegekasse oder das private Versicherungsunternehmen ist jedoch freiwillig und erfordert die Einwilligung der/des Versicherten.
Die Übermittlung dient der regelmäßigen Hilfestellung und Beratung der Pflegenden zur Sicherung der Pflegequalität. Aus einer Ablehnung der Einwilligung entstehen der/dem Versicherten keine Nachteile.
Ich schreibe hier von meinem Fall, spezielle Dinge gibt's überall.
Mit Leistungskatalog und Paragrafen, werden Pflegebedürftige + Angehörige beraten.
Aufgelistet wird jeder Griff, der dann auch zu bezahlen ist.
Von Herz und Gefühl ist nicht viel zu spüren, nur Pflegegeld und Renten scheinen zu interessieren.
Ich suchte aber für meine Pflege, keine "Dienstleistung" als Hilfe.
Ich suchte "Menschlichkeit" in jeder Form, doch das ist längst nicht mehr die Norm.
Ich suchte weiter das ist doch klar und fand den Pflegeservice " Solicare “.
Es interessiert keine Pflegestufe, kein Rentenbescheid, zuerst zählt hier die Menschlichkeit.
Hier zählt der Mensch und kein Paragraf, mit Herz und Gefühl wird erfüllt der Pflegebedarf.
Eine Bereitschaft zur Pflege Tag und Nacht, immerdar, für pflegende Angehörige einfach wunderbar.
So arbeitet der Pflegeservice " Solicare "!
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